Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2. September 2026
Für fotografische und videografische Dienstleistungen.
Fuchs Qualityproduction e.U., Inhaber Florian Fuchs
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche fotografischen und videografischen Dienstleistungen von Fuchs Qualityproduction e.U., Inhaber Florian Fuchs, gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, soweit im jeweiligen Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Mit Annahme eines Angebots erklärt sich der Auftraggeber mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Die AGB sind auf der Website von Fuchs Qualityproduction e.U. jederzeit abrufbar. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Das Angebot enthält insbesondere die vereinbarten Leistungen, den Leistungsumfang, die Preise und gegebenenfalls weitere individuelle Vereinbarungen.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch eine sonstige eindeutige Beauftragung durch den Auftraggeber zustande.
Die im Angebot vereinbarten Leistungen sind verbindlich. Änderungen oder zusätzliche Leistungen können im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart und gesondert verrechnet werden.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Geschäften zwischen Unternehmern können die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen verrechnet werden. Zusätzlich können angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung und Mahnung geltend gemacht werden.
Die Nutzungsrechte an den gelieferten Foto- und Videoaufnahmen gehen, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
4. Rücktritt und Stornierung
Ein Rücktritt oder eine Stornierung des Auftrags vor Beginn der vereinbarten Leistung ist nur unter Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Stornierungsbedingungen möglich.
Wird ein Auftrag nach Beginn der Arbeiten oder nach Erbringung einer Teilleistung durch den Auftraggeber beendet oder nicht mehr abgenommen, sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Kosten zu vergüten.
Weitergehende Stornierungsbedingungen können im jeweiligen Angebot individuell vereinbart werden.
Gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
5. Urheberrecht
Sämtliche von Fuchs Qualityproduction e.U. erstellten Fotografien, Videos, Filmaufnahmen, Grafiken, Designs und sonstigen Werke unterliegen dem Urheberrecht.
Die Urheberrechte verbleiben unabhängig von der Einräumung von Nutzungsrechten beim Auftragnehmer.
Eine Übertragung des Urheberrechts findet nicht statt.
6. Nutzungsrechte des Auftraggebers
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den final gelieferten Foto- und Videoaufnahmen.
Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Auftraggeber berechtigt, die final gelieferten Aufnahmen für seine eigenen privaten oder geschäftlichen Zwecke zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Präsentationen, für Öffentlichkeitsarbeit, PR, Marketing sowie in eigenen Print- und Werbemitteln.
Der konkrete Umfang der Nutzungsrechte kann im jeweiligen Angebot eingeschränkt oder erweitert werden.
Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, entgeltliche Übertragung oder eigenständige Nutzung der Aufnahmen durch Dritte ist nur zulässig, soweit dies vom vereinbarten Nutzungsumfang umfasst oder ausdrücklich vom Auftragnehmer gestattet wurde.
7. Eigenwerbung und Portfolio des Auftragnehmers
Der Auftraggeber räumt Fuchs Qualityproduction e.U. das Recht ein, die im Rahmen des jeweiligen Auftrags erstellten Foto- und Videoaufnahmen dauerhaft für die eigene Präsentation, Eigenwerbung und Darstellung der eigenen fotografischen und videografischen Leistungen zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung und Nutzung auf:
- der eigenen Website und dem eigenen Portfolio
- TikTok
- YouTube
- weiteren eigenen Social-Media-Kanälen
- Showreels und Imagepräsentationen
- Präsentationsunterlagen
- Angeboten und Ausschreibungen
- Referenzmaterialien
- Printmedien
- sonstigen eigenen Werbemitteln
- Online-Werbung und bezahlten Werbekampagnen
Die Nutzung umfasst auch einzelne Fotografien aus Videoproduktionen, Standbilder, Ausschnitte, kurze Sequenzen, Vorschauen, Reels, Showreels und sonstige Auszüge aus dem erstellten Material.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Material für die genannten Zwecke an unterschiedliche technische und gestalterische Formate anzupassen, insbesondere hinsichtlich Seitenverhältnis, Auflösung, Länge und Dateiformat.
Die vorstehende Nutzung ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und kann auch nach Abschluss des Auftrags dauerhaft erfolgen.
Die Nutzung im Rahmen dieser Bestimmung dient ausschließlich der eigenen Präsentation, Referenz und Werbung des Auftragnehmers. Eine entgeltliche Übertragung der Aufnahmen an Dritte zur eigenständigen Nutzung ist davon nicht umfasst.
8. Aufnahmen von Personen und Rechte Dritter
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass für sämtliche Personen, die im Rahmen des Auftrags fotografiert oder gefilmt werden, die für die vereinbarte Aufnahme, Verarbeitung und Veröffentlichung erforderlichen Einwilligungen und Rechte vorliegen.
Dies betrifft insbesondere Mitarbeiter, Kunden, Models, Schauspieler, Sportler und sonstige Personen, die vom Auftraggeber für die Produktion zur Verfügung gestellt oder zur Teilnahme an der Produktion veranlasst werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die betroffenen Personen über die geplante Aufnahme und Verwendung des Foto- und Videomaterials zu informieren und, soweit erforderlich, die entsprechenden Einwilligungen einzuholen.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die erforderlichen Rechte zur Aufnahme und Veröffentlichung der Personen vorliegen.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, sofern diese Ansprüche daraus entstehen, dass erforderliche Einwilligungen oder sonstige Rechte durch den Auftraggeber nicht oder nicht ausreichend eingeholt wurden.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zugesicherten Einwilligungen und Rechte der abgebildeten Personen eigenständig zu überprüfen.
Gesetzliche Rechte der abgebildeten Personen bleiben unberührt.
9. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden vom Auftragnehmer ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Durchführung und Abwicklung des Vertrags, zur Kommunikation mit dem Auftraggeber, zur Rechnungslegung, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
Soweit für eine bestimmte Verarbeitung eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt oder auf sonstige rechtlich zulässige Weise dokumentiert.
10. Widerruf von Einwilligungen
Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten oder die Veröffentlichung von Aufnahmen auf einer Einwilligung beruht, kann diese Einwilligung grundsätzlich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die aufgrund der Einwilligung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgt ist.
Ein Widerruf ist schriftlich an office@fuchs-qualityproduction.com zu richten.
Soweit eine Veröffentlichung aufgrund eines wirksamen Widerrufs beendet werden muss, wird der Auftragnehmer im Rahmen des Zumutbaren und technisch Möglichen dafür sorgen, dass zukünftige Veröffentlichungen unterbleiben beziehungsweise eigene Veröffentlichungen entfernt werden.
Bereits gedruckte oder von Dritten weiterverbreitete Inhalte können nicht vollständig zurückgeholt oder kontrolliert werden.
11. Aufbewahrung und Archivierung
Foto- und Videodaten sowie sonstige Projektunterlagen können vom Auftragnehmer für die Dauer des Projekts und darüber hinaus gespeichert und archiviert werden, soweit dies für die Vertragserfüllung, Dokumentation, Nachweisführung, gesetzliche Verpflichtungen, die Abwehr oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
12. Rohdaten und Projektdateien
Rohdaten, unbearbeitete Foto- und Videoaufnahmen, Projektdateien, Schnittprojekte, Arbeitsdateien und sonstige Produktionsdateien sind nicht Bestandteil der Lieferung, sofern dies im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Rohdaten dauerhaft aufzubewahren oder herauszugeben.
Eine Herausgabe von Rohdaten oder Projektdateien kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
13. Abnahme und Änderungswünsche
Der Auftraggeber hat die gelieferten Leistungen nach Erhalt zeitnah zu prüfen.
Sofern Korrekturen oder Änderungswünsche innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs vorgesehen sind, sind diese innerhalb der vereinbarten Frist bekanntzugeben.
Änderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert verrechnet werden.
14. Technische Störungen und höhere Gewalt
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen.
Dazu zählen insbesondere höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Strom- oder Kommunikationsnetzen, technische Störungen, Ausfälle von Speichermedien, Erkrankungen, Unfälle sowie das Verhalten Dritter.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen des Zumutbaren geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden zu treffen.
15. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden sowie für Fälle, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Für Schäden, die durch eine unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung der gelieferten Medien durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
16. Richt- und Kostenschätzungen
Sofern ein Angebot ausdrücklich als Richtangebot, Kostenschätzung oder unverbindliche Kostenschätzung bezeichnet wird, kann der tatsächliche Aufwand vom geschätzten Umfang abweichen.
Ergeben sich während der Durchführung wesentliche Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung, wird der Auftraggeber darüber informiert.
Preisänderungen aufgrund zusätzlicher Leistungen oder eines geänderten Leistungsumfangs werden nach Möglichkeit vor deren Durchführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
17. Verwendung von Leistungen als Referenz
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers sowie eine kurze Beschreibung des durchgeführten Projekts als Referenz zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
Die Veröffentlichung von Foto- und Videomaterial richtet sich nach den Bestimmungen dieser AGB über Eigenwerbung und Portfolio.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und, soweit zulässig, des UN-Kaufrechts.
Für Unternehmergeschäfte wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers vereinbart.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Anbieter
Fuchs Qualityproduction e.U.
Florian Fuchs
Österreich
office@fuchs-qualityproduction.com
